Berlin beharrt auf Hoheit in Gesundheitsfragen

Die EU-Mitgliedsstaaten wehren sich gegen eine zu weit reichende Öffnung ihrer Gesundheitssysteme für ausländische Patienten durch die EU-Kommission.

Von Petra Spielberg Veröffentlicht:
EU-Ratsgebäude in Brüssel: Bei der Gesundheitsversorgung will sich Deutschland nicht reinreden lassen.

EU-Ratsgebäude in Brüssel: Bei der Gesundheitsversorgung will sich Deutschland nicht reinreden lassen.

© Foto: dpa

Dies machten die Gesundheitsminister der 27 EU-Mitgliedstaaten bei einer Debatte über den Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Stärkung der Patientenrechte bei Arztbesuchen im europäischen Ausland deutlich. Sie forderten zahlreiche Änderungen am Gesetzesentwurf der Behörde.

Unter dem Vorsitz der französischen Ministerin für Gesundheit, Roselyne Bachelot-Narquin, bekräftigte der Rat zwar die Notwendigkeit klarer gesetzlicher Regelungen für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung. Dies gelte vor allem für die Rückerstattung der Kosten für eine Auslandsbehandlung, so die Minister einhellig. Auch sprachen sich die Regierungsvertreter für eine stärkere Zusammenarbeit in einzelnen Bereichen der gesundheitlichen Versorgung aus.

Deutschland bremst Pläne der EU-Kommission aus

Vielen Staaten, darunter auch Deutschland, gehen die Pläne der EU-Kommission jedoch zu weit. "Das Recht, die Organisation, Finanzierung und den Leistungsumfang der Gesundheitsversorgung zu bestimmen, muss den Mitgliedstaaten vorbehalten bleiben", betonte Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt. Bedenken äußerte die SPD-Politikerin insbesondere an der von der Kommission geforderten EU-weiten Angleichung der Qualitäts- und Sicherheitsstandards der medizinischen Versorgung. Ferner machte Schmidt deutlich: "Deutschland wird eine Nachweispflicht gegenüber der Kommission für eine Vorabgenehmigung von Krankenhausleistungen nicht akzeptieren."

Der von der Behörde vorgelegte Richtlinienvorschlag sieht vor, dass die Mitgliedstaaten nur in Ausnahmefällen und in Absprache mit der Kommission verlangen dürfen, dass die Patienten bei den Kostenträgern eine Genehmigung für stationäre und hoch spezialisierte Leistungen im EU-Ausland einholen müssen. Deutschland will zudem erreichen, dass Leistungen der Langzeitpflege nicht unter das Gesetz fallen. "Das sind keine medizinischen Leistungen", so Schmidt.

Belgiens Gesundheitsministerin Laurette Onkelinx äußerte die Sorge, dass einzelne Länder von ausländischen Patienten "überrannt" werden könnten. Belgien sowie Länder mit einem hohen Touristenaufkommen, wie Malta und Zypern, forderten daher, sicherzustellen, dass es nicht zu einer Destabilisierung der Gesundheitssysteme und zu Benachteiligungen bei der Versorgung der eigenen Bevölkerung kommt.

Die Gesundheitskommissarin warnt vor zu hohen Hürden

EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou entgegnete, der Richtlinienvorschlag sähe eine solche Sicherheitsklausel zur Ablehnung von Patienten aus dem EU-Ausland bereits vor. Darüber hinaus habe der Europäische Gerichtshof (EuGH) klargestellt, dass die Bewegungsfreiheit der Patienten nur in begründeten Fällen eingeschränkt werden dürfe. Geschehe dies unverhältnismäßig stark, "laufen wir Gefahr, dass der EuGH die Richtlinie kippt", sagte Vassiliou.

Die Kommissarin zeigte sich aufgrund der vorgetragenen Bedenken der EU-Gesundheitsminister besorgt darüber, dass der Geist die Richtlinie verloren gehen könnte. Sie warnte davor, zu hohen Hürden für eine medizinische Versorgung im Ausland zu errichten. Ziel der vorgeschlagenen Regelungen sei es schließlich, dass Patienten sich künftig ohne großen Bürokratieaufwand im Ausland ambulant und stationär behandeln lassen können. "Wenn die Richtlinie verwässert wird, führt das nur wieder zu neuen Rechtsunsicherheiten", mahnte Vassiliou.

Im Europäischen Parlament (EP) haben die Beratungen unter Federführung des Gesundheitsausschusses ebenfalls bereits begonnen. Auch hier dreht sich die Diskussion vor allem um die Frage, wie weit der Einfluss der EU auf die Organisation und Finanzierung der Gesundheitssysteme reichen darf. Besonderen Wert legen die Mitglieder des EP zudem darauf, dass die Regelungen nicht zu einer Zweiklassenmedizin in Europa führen.

Eine Verabschiedung der Richtlinie bis zum Ende der Legislaturperiode im Herbst nächsten Jahres gilt als unwahrscheinlich.

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