Einheitliche Regelungen für Medizinprodukte

Veröffentlicht:

BERLIN (eb). Die Sicherheit von Medizinprodukten soll künftig bundeseinheitlich überwacht werden.

Den entsprechenden Entwurf einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift hat das Bundeskabinett am Mittwoch beschlossen. Nun muss sich der Bundesrat am 10. Februar noch mit diesem Thema befassen.

Da die Länder nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums noch umfangreiche Vorarbeiten, wie zum Beispiel die Erstellung eines Rahmenüberwachungsplans, leisten müssen, kann die Neuregelung erst zum 1. Januar 2013 in Kraft treten.

Mehr zum Thema

Wahl am 13. Mai

Streit wird in der Ärztekammer Saarland selten honoriert

128. Deutscher Ärztetag

Psychosomatische Grundversorgung für Pädiater bleibt in der MWBO

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Nierenkomplikationen

DOAK von Vorteil bei Vorhofflimmern und Niereninsuffizienz

Lesetipps
Das Maximum in Europa für die Facharztweiterbildung seien fünf Jahre, das Minimum drei Jahre. „Nur so als Überlegung, ob und wo man reduzieren könnte“, sagte Prof. Henrik Herrmann (links), der zusammen mit Dr. Johannes Albert Gehle (rechts) den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Beschluss des 128. Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden