Wegfall der Öffnungsklausel für BÄK der richtige Weg

BERLIN (sun). Nach Ansicht der Bundesärztekammer (BÄK) ist der Verzicht auf eine Öffnungsklausel in der Gebührenordnung der Zahnärzte (GOZ) die richtige Weichenstellung.

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"Es gibt keinen vernünftigen Grund, bei der anstehenden Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte einen anderen Kurs einzuschlagen", sagte BÄK-Vize Dr. Theodor Windhorst. Für Ärzte wäre mit der Öffnungsklausel ein "Preisdiktat durch die privaten Krankenversicherungen programmiert gewesen".

Das Bundesgesundheitsministerium hatte Anfang der Woche einen Referentenentwurf zur GOZ vorgelegt. Darin verzichtet das BMG auf eine Öffnungsklausel. So bleibe die Therapiefreiheit der Ärzte gewahrt und Patienten könnten weiterhin den Zahnarzt frei wählen.

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