Durchbruch bei der EU-Patientenrichtlinie

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LUXEMBURG (taf). Nach fast zehnjährigem Tauziehen einigten sich die EU-Gesundheitsminister am Dienstag auf einen grenzüberschreitenden Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und freier Arztwahl in der gesamten EU. Damit vollziehen die EU-Gesundheitsminister die gängige Praxis des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), der EU-Bürgern in Grundsatzurteilen diese EU-Patientenrechte wiederholt garantiert hatte. Der unter spanischem EU-Ratsvorsitz gefundene Kompromiss sieht vor, dass ärztliche Leistungen erstattungspflichtig sind, wenn sie im Versicherungsstaat des Patienten gedeckt sind. Das neue Patientenrecht verpflichtet EU-Staaten aber nicht unbegrenzt, Patienten aus anderen Staaten aufzunehmen.Es bedarf weiter einer verpflichtenden Vorabgenehmigung für eine stationäre Behandlung in einem anderen EU-Land. "Mit dieser Einigung haben wir einen entscheidenden Schritt auf dem Weg zu mehr Rechtssicherheit für alle Patienten getan", begrüßte die Parlamentarische Staatssekretärin im BMG, Annette Widmann-Mauz (CDU), die erzielte Einigung. Nur Polen, Portugal und die Slowakei stimmtem dagegen. Das EU-Parlament muß dem Kompromiß in zweiter Lesung im Herbst noch zustimmen.

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