Urteil

Gefängnisstrafe für Friseur für absichtliche HIV-Infektionen

Veröffentlicht:

BRIGHTON. Ein britischer Friseur, der absichtlich mehrere Männer mit HIV infizierte, muss für mindestens zwölf Jahre ins Gefängnis.

Er hatte seine zehn Opfer auf einer Dating-App kennengelernt – fünf von ihnen steckten sich tatsächlich bei ihm mit dem HI-Virus an. Der Täter, der von den Männern als Soziopath bezeichnet wurde, nahm das Urteil am Mittwoch völlig regungslos auf.

Nach Angaben der Richterin ist der 27-Jährige aus Brighton der erste Mann in Großbritannien, der wegen der absichtlichen Verbreitung von HIV verurteilt worden ist.

Gutachter bescheinigten ihm unter anderem Sadismus. Seinen Sex-Partnern gaukelte er vor, gesund zu sein. Einem Opfer schrieb er nach dem Geschlechtsverkehr: "Ich habe HIV. LOL."

Bei dem Friseur war im Jahr 2015 die Infektion diagnostiziert worden. Er lehnte aber jegliche Behandlung und Ratschläge seiner Ärzte ab.

Acht der Männer lernte er im südenglischen Brighton kennen, zwei an einem Ort im Nordosten. Dorthin war er vor der Polizei geflohen. (dpa)

Mehr zum Thema

Brandbrief

ABDA appelliert an Habeck, höhere Skonti zu erlauben

Landessozialgericht

Hohe Hürden für Corona-Infektion als Arbeitsunfall

Kritik an Regierungsplänen

G-BA-Chef Hecken: Ärzten droht Burn-out nicht vom Geldzählen!

Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Weniger Nierenkomplikationen

DOAK von Vorteil bei Vorhofflimmern und Niereninsuffizienz

Lesetipps
Das Maximum in Europa für die Facharztweiterbildung seien fünf Jahre, das Minimum drei Jahre. „Nur so als Überlegung, ob und wo man reduzieren könnte“, sagte Prof. Henrik Herrmann (links), der zusammen mit Dr. Johannes Albert Gehle (rechts) den Vorsitz der Ständigen Konferenz „Ärztliche Weiterbildung“ der Bundesärztekammer innehat.

Beschluss des 128. Ärztetags

Die ärztliche Weiterbildung soll schlanker werden