Kooperation | In Kooperation mit: AOK-Bundesverband

Versorgungsreform

AOK: Primärversorgung braucht verbindliche Regeln

Die AOK fordert ein teambasiertes Primärversorgungssystem mit klaren Versorgungsaufträgen, verpflichtender Ersteinschätzung und regional differenzierten Umsetzungsspielräumen.

Veröffentlicht:
Teil des neuen Primärversorgungssystems soll die Teampraxis sein.

Teil des neuen Primärversorgungssystems soll die Teampraxis sein.

© Peter Atkins / stock.adobe.com

In einem Positionspapier empfiehlt der AOK-Bundesverband bundeseinheitliche Mindeststandards für eine koordinierte Grundversorgung, flankiert von digitalen Leitstellen und verbindlichen Überweisungsregeln.

Die Krankenkasse kritisiert, dass Patientinnen und Patienten in Deutschland oft an der Überkomplexität des Systems scheitern und gesetzlich Versicherte gegenüber Privatpatienten bei Facharztterminen benachteiligt werden. Ein teambasiertes Primärversorgungskonzept soll kurative und präventive Angebote enger verzahnen und den Zugang für alle Versicherten diskriminierungsfrei gestalten.

Übergangsfristen für Bestandspraxen

Im Zentrum steht die Weiterentwicklung der hausärztlichen Versorgung zu einer interprofessionellen Primärversorgung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll Mindeststandards für einen neuen Versorgungsauftrag definieren, der künftig als Basis der Bedarfsplanung dient. Frei werdende Hausarztsitze werden ausschließlich nach diesen Vorgaben vergeben, Bestandspraxen erhalten Übergangsfristen für die Umstellung.

Die Rolle der Praxisteams wird ausgebaut: Ärztinnen und Ärzte, Pflegefachkräfte, Physician Assistants und weitere Gesundheitsberufe arbeiten gemeinsam nach klaren Qualifikationsprofilen. Für die nötige Rechtssicherheit und Vergütung empfiehlt die AOK, den Einheitlichen Bewertungsmaßstab um eine Team-Performance-Komponente zu ergänzen und auf das Pflegekompetenzgesetz aufzubauen.

Um Über- und Fehlversorgung im Facharztbereich zu reduzieren, sieht das Papier verpflichtende Ersteinschätzungssysteme und einen Überweisungsvorbehalt vor. Künftig sollen Akutleitstellen der Kassenärztlichen Vereinigungen Beschwerden standardisiert triagieren und Patienten gezielt in Primärversorgungszentren oder direkt zum Facharzt vermitteln. Ausnahmen gelten für Kinder- und Jugendmedizin, Gynäkologie und chronisch Kranke.

Digital gestützte Prozesse flankieren die Reform: Eine Nutzung der elektronischen Patientenakte gewährleiste Behandlungstransparenz, während Krankenkassen digitale Services wie Online-Terminvergabe oder Erinnerungsfunktionen anbieten können. Einschreibungen in Primärversorgungssysteme sind nicht vorgesehen, um Bürokratie zu vermeiden.

Bundesweite Mindeststandards

Für die Regelversorgung schlägt die AOK bundeseinheitliche Mindeststandards mit regionalen Anpassungsmöglichkeiten vor. Verantwortliche auf Landes- und Kreisebene erhalten Gestaltungsspielräume bei der Einbindung verschiedener Gesundheitsberufe, digitalen Zugangswegen und der Nutzung ehemaliger Krankenhausstandorte. So soll die geplante Krankenhausambulantisierung aufgefangen und Fachkräftemangel durch effiziente Personaleinsatzmodelle abgefedert werden.

Als zeitlichen Rahmen visiert die AOK an, die Definitions- und Regelsetzungsphase bis 2028 abzuschließen. Anschließend könnten viele hausärztliche Praxen im Zuge altersbedingter Wechsel schrittweise zu Primärversorgungszentren umgewandelt werden. (fb)

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