Kooperation | In Kooperation mit: AOK-Bundesverband

Neues Verbundprojekt

Hilfsmittel-Verordnung direkt aufs Smartphone

Veröffentlicht:

Versicherte der Krankenkassen AOK Bayern, BARMER, BIG direkt gesund, DAK-Gesundheit, Hanseatische Krankenkasse (HEK), IKK classic und Techniker Krankenkasse (TK) können ab sofort von einem komplett digitalen Verordnungsverfahren profitieren. Der papierlose Prozess reicht von der Ausstellung der Verordnung in der Arztpraxis, der Übersendung auf das Smartphone des Versicherten, der digitalen Weitergabe an einen Hilfsmittelanbieter bis zur Genehmigung und Abrechnung durch die Krankenkasse. Für Versicherte stehen dafür die Apps ihrer Kassen zur Verfügung.

Das Projekt startet mit der e-Verordnung von orthopädischen Hilfsmitteln und Hilfsmitteln der Reha-Technik wie Bandagen, Einlagen oder Gehhilfen. Weitere Produktgruppen sollen folgen. Künftig können mehr als 34 Millionen Versicherte die Vorteile der e-Verordnung nutzen – fast die Hälfte aller gesetzlich Versicherten.

Damit Ärzte unkompliziert die e-Verordnung ohne großen Aufwand in ihren Praxisalltag integrieren können, kooperiert der Kassenverbund mit den Praxisverwaltungssystem-Herstellern CompuGroup Medical (CGM) und Medisoftware, in deren Software die e-Verordnung integriert wird. Automatische Prüflogiken helfen, bei der Ausstellung Fehler zu vermeiden und alle erforderlichen Angaben vollständig einzutragen. Das reduziert unnötige Rückfragen von Hilfsmittelanbietern oder Krankenkassen. (eb)

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