Kooperation | In Kooperation mit: AOK-Bundesverband

Interview

„Mit Mut Reformbaustellen angehen“

Eine Milliardenlücke in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), teils ineffiziente Versorgungsstrukturen, Pflegenotstand und Pandemie: „Die künftige Bundesregierung startet unter schwierigsten Rahmenbedingungen“, meint Kai Senf, Geschäftsführer Politik und Unternehmensentwicklung im AOK-Bundesverband, im Interview.

Von Taina Ebert-Rall Veröffentlicht:

Herr Senf, sind die fetten Jahre in der GKV jetzt vorbei?

Planung und Umsetzung der vor Ort notwendigen Versorgungsangebote gehören auf die Landesebene, sagt Kai Senf.

Planung und Umsetzung der vor Ort notwendigen Versorgungsangebote gehören auf die Landesebene, sagt Kai Senf.

© AOK-Mediendienst

Kai Senf: Zumindest sind die Zeiten vorbei, in denen Beitragsgelder mit der Gießkanne im Gesundheitswesen und ohne spürbaren Nutzen verteilt werden können. Da ist viel Zeit für sinnvolle Investitionen in den Umbau der Versorgungsstrukturen verschwendet worden und die vorhandenen Ressourcen wurden nicht genutzt. Zudem gibt die aktuelle Bundesregierung vollmundig das Versprechen ab, den Zusatzbeitrag in der GKV im kommenden Jahr stabil zu halten, ist aber nicht bereit den dafür notwendigen Bundeszuschuss noch vor der Wahl verbindlich zu regeln. Die neue Regierung erbt eine riesige Hypothek. Aber eines ist klar: Für die Fehler aus der Vergangenheit dürfen nicht die Bürger zahlen, etwa durch weniger Leistungen oder höhere Beiträge. Das System muss aus sich heraus reformiert, besser und effizienter werden.

In den vergangenen Jahren sind die Ausgaben der Kassen stärker gestiegen als die Einnahmen. Wie kann eine neue Bundesregierung diesen Trend stoppen und gegensteuern?

Die GKV-Finanzen dauerhaft ins Lot zu bringen ist auf jeden Fall die dringlichste Aufgabe nach der Bundestagswahl: Auf der Einnahmenseite muss klar geregelt werden, was die GKV zu zahlen hat und was in die Finanzverantwortung des Staates fällt. Notwendig ist etwa ein sauber abgegrenzter und verlässlicher Bundesbeitrag für versicherungsfremde Leistungen, die bislang von der GKV übernommen werden, aber zu anderen staatlichen Aufgaben wie der Familien-, Bildungs- oder Infrastrukturpolitik gehören.

Zusätzlich müssen die Krankenversicherungsbeiträge für die Arbeitslosengeld-II-Bezieher nun endlich, nachdem der Bund jahrelang die Beiträge zu niedrig angesetzt hat, deutlich angehoben werden. Das würde die Solidargemeinschaft in der Kranken- und der Pflegeversicherung um acht bis zehn Milliarden Euro pro Jahr entlasten.

Und die Ausgabenseite, zumindest wenn man den Leistungskatalog nicht kürzen will?

Grundsätzlich müssen wegen der angespannten Finanzsituation alle Leistungsanbieter ihre Ansprüche zurückschrauben. Gehaltssprünge oder steigende Gewinnmargen sind in dieser Zeit nicht mehr zu finanzieren. Kurzfristig muss beispielsweise der Herstellerrabatt auf Arzneimittel erhöht werden. Die Vergütung in der ambulanten und stationären Versorgung sollte wieder stärker auf die realwirtschaftlichen Rahmenbedingungen ausgerichtet werden. Die Bundesländer müssen bei der Finanzierung der Krankenhausinvestitionen stärker in die Pflicht genommen werden. Und auch der Bund kann fiskalpolitisch seinen Beitrag leisten, indem er die Mehrwertsteuer für alle Gesundheitsdienstleistungen und -produkte senkt.

Mittelfristig müssen weitere Maßnahmen folgen, die beispielsweise auf die Preispolitik der Pharmahersteller zielen. Noch immer können die Hersteller im ersten Jahr unabhängig vom Nutzen den Preis selbst festlegen, was die Kosten im Bereich patentgeschützter Präparate seit Jahren kontinuierlich in Rekordhöhen treibt. Ähnliches gilt für Medizinprodukte und vor allem für die neuen digitalen Gesundheitsanwendungen.

Immer noch scheitern Behandlungsabläufe zu oft an starren Sektorengrenzen, fehlender Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten. Die Notfallversorgung ist dafür ein ganz plastisches Beispiel.

Kai Senf, Geschäftsführer Politik und Unternehmensentwicklung im AOK-Bundesverband

Über die Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen wird schon seit Jahrzehnten diskutiert. Geschehen ist aber wenig.

Richtig! Auch hier ist die Aufgabenstellung klar: Patienten wollen schnell, barrierefrei und gut versorgt werden, egal ob sie auf dem Land oder in der Stadt leben. Koordination und Kooperation sind hier die entscheidenden Schlagworte, wenn es um die qualitätsorientierte Verzahnung der Behandlungsstrukturen geht. Immer noch scheitern Behandlungsabläufe zu oft an starren Sektorengrenzen, fehlender Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Beteiligten. Die Notfallversorgung ist dafür ein ganz plastisches Beispiel. Umso bedauerlicher, dass deren Reform in dieser Legislaturperiode erst einmal gescheitert ist. Allen ist mittlerweile aber klar, dass die zentralistische Planung nicht funktioniert und die Sicherstellung der Versorgung nicht bedarfsgerecht ist, wenn nur auf einzelne Sektoren, Arztsitze und Bettenzahlen geschaut wird.

Das heißt, Sie würden sich mehr Regionalität wünschen?

Versorgungsgestaltung auf Grundlage der regionalen Bedarfe und Besonderheiten, das ist schon immer Kernkompetenz und Reformansatz der AOK. Diese Perspektive machen sich zum Glück auch eine wachsende Zahl von Politikern zu eigen. Die Bundesebene sollte nur dort bundeseinheitliche Vorgaben machen, wo dies unbedingt notwendig ist. Beispielsweise bei Qualitätsvorgaben für die Leistungsanbieter. Planung und Umsetzung der vor Ort notwendigen Versorgungsangebote gehören auf die Landesebene. Deswegen macht die AOK-Gemeinschaft den Vorschlag, ein neues Gremium aus den drei wichtigsten Akteuren auf Landesebene, den Kassenärztlichen Vereinigungen, den Landeskrankenhausgesellschaften und den Krankenkassen einzurichten. Die jeweiligen Landesregierungen sind in diesen Gremien als neutrale Instanzen zu beteiligen. Das stärkt die Entscheidungskompetenz der Länder und damit die regionale Versorgungsgestaltung.

Das Positionspapier zum Downloaden

Das AOK-Positionspapier zur Bundestagswahl steht unter www.aok-bv.de zum Download bereit.

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