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Digitalisierung

Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

In besserer Digitalisierung schlummern riesige Chancen für die Gesundheitsversorgung in Deutschland. Zwei Gesetzesschwalben machen aber noch keinen bürokratiefreien Sommer.

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Patientenzentrierte Versorgung dank ePA & Co?

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Es ist nicht so, dass es an digitalen Lösungen für ein effizienteres, besser kommunizierendes und patientenzentrierteres Gesundheitswesen mangeln würde. Inga Bergen, Digital Health Expertin und Geschäftsführerin mehrere Gesundheitsunternehmen, brachte es auf den Punkt: „Die Lösungen sind da, sie kommen nur nicht in der Versorgung an. Und das kostet die Patientinnen und Patienten wertvolle Lebenszeit.“

Suboptimale Digitalisierung kostet auch auf Seiten der Gesundheitsberufe Lebenszeit und Nerven, weil „halbe Sachen“ bei der Digitalisierung mit Bürokratie einhergehen, die eigentlich unnötig wäre und letztlich zulasten der Gespräche am Patientenbett geht. „Viel Frust“ hätten die bisherigen Digitalisierungsversuche produziert, sagte die Neurologin Dr. Alexandra Widmer von den AMEOS-Kliniken: „Es wurden Lösungen ausgerollt, ohne dass genug getestet wurde, Lösungen, die nicht wirklich funktioniert haben.“

Widmer betonte allerdings, dass die Schwierigkeiten bei der Digitalisierung nicht nur ein Problem der eingesetzten Softwarelösungen seien. Es gelinge oft auch nicht, IT-Lösungen, die an sich hilfreich seien, so in die Behandlungsprozesse einzubinden, dass die Anwenderinnen und Anwender den Nutzen sähen: „Prozessverschlankungs-Tools brauchen oft längere Zeit, bis wir ein positives Ergebnis sehen. Das sind iterative Prozesse, aber mit dieser Art Denken sind wir nicht aufgewachsen.“

Einigkeit herrschte darüber, dass die beiden neuen Digitalisierungsgesetze der Ampel-Koalition, das Digital-Gesetz (DigiG) und das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), die Digitalisierungs- und Bürokratiemisere nicht über Nacht lösen werden. Diese Gesetze bringen unter anderem eine Erleichterung telemedizinischer Versorgungsszenarien. Die Analyse von Versorgungsdaten durch die Forschung wird vorangebracht. Elektronische Rezepte werden eingeführt, auch jenseits der der Arzneimittelverordnung. Und vor allem kommt eine neue Version der elektronischen Patientenakte (ePA).

Die neue „ePA für alle“, wie sie im politischen Berlin gern genannt wird, soll ab 2025 bei allen GKV-Versicherten automatisch angelegt und dann von den medizinischen Einrichtungen verpflichtend mit bestimmten Basisdaten befüllt werden. Die Hoffnung ist, dass eine solche ePA dann nicht nur ein Datentresor ist, sondern eine Versorgungsplattform wird, die den notwendigen Wandel des Gesundheitswesens hin zu mehr Prävention, mehr Patientenzentriertheit, mehr Kommunikation und mehr intersektoraler Kooperation unterstützt. Es gibt Länder, in denen das anfängt zu funktionieren. Ein Selbstläufer wird es aber nicht.

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