Gesetzliche Krankenversicherung

Von A(rzneimittel) bis Z(uschuss) – was 2020 gilt

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Wie sehen die Rechengrößen und Belastungsgrenzen 2020 in der gesetzlichen Krankenversicherung aus? Der AOK-Bundesverband gibt im Internet einen Überblick. So wurde die Versicherungspflichtgrenze von 60 750 Euro in 2019 auf 62 550 in diesem Jahr angehoben. Sie markiert das Einkommen, bis zu dem jeder in der GKV pflichtversichert ist. Gleich bleibt hingegen, dass bei Zuzahlungen nicht mehr als zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens geleistet werden müssen. (eb)

Der Link zur Übersicht:

https://www.aok-bv.de/hintergrund/das_gilt/

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