Interview
Strittiger Status Selbstständigkeit: „Arbeits- und Sozialrecht stehen nicht im Einklang“
Von Weisungsbindung und Eingliederung in die Arbeitsorganisation hängt es ab, ob Kooperationen zunächst freiberuflicher Honorarkräfte in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung münden. An höchstrichterlicher Klarstellung fehlt es diesbezüglich nicht. Trotzdem finden sich immer wieder aufs Neue ärztliche Kooperationen, in denen die Akteure – unbeabsichtigt – als „abhängig beschäftigt“ identifiziert werden. Die Rechtsanwälte Beatrice Kemper, Dominique Faßbender und René T. Steinhäuser erläutern die Problemlage.










