Abrechnungstipp
Bei seltenen Erkrankungen an Chroniker-Leistungen denken!
Neben den krankheitsspezifischen Leistungen können Ärzte bei seltenen Krankheiten Chroniker-Zuschläge geltend machen. Für die Abrechnung gilt die 4-3-2-1-Regel als Voraussetzung.