Im Zusammenhang mit der Aufnahme der Präexpositionsprophylaxe in die Regelversorgung sind auch einige Laborleistungen mit ins EBM-Kapitel 1.7.8 aufgenommen worden. Diese Leistungen belasten das Laborbudget nicht.
Ab 2020 sollen Gesundheits-Apps zum Beispiel zur Dokumentation des Blutzuckerspiegels auf Basis des Digitale Versorgung-Gesetzes verschrieben und die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden können.
Bei der Abrechnung von Leistungen für Patienten, die von der Terminservicestelle vermittelt wurden, sollten Ärzte einiges beachten. Andernfalls gehen Zuschläge flöten.
Mit mehr als einem Jahr Verzögerung soll im vierten Quartal in der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) der Feldtest für den elektronischen Medikationsplan und das elektronische Notfalldatenmanagement beginnen.