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IT-Branche und Ärzte wollen über Honorar reden

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BERLIN/HAMBURG. Ab 2020 sollen Gesundheits-Apps zum Beispiel zur Dokumentation des Blutzuckerspiegels auf Basis des Digitale Versorgung-Gesetzes verschrieben und die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden können.

Bei den hierfür anstehenden Verhandlungen für eine geregelte Vergütung und die Einrichtung einer Schiedsstelle positioniert sich nun der Bundesverband Internetmedizin (BiM) gemeinsam mit dem Bundesverband Gesundheits-IT (bvitg) als Ansprechpartner – als „zwei zentrale Spitzenverbände für Anbieter von IT und digitalen Anwendungen im Gesundheitswesen in Deutschland“, wie es am Donnerstag hieß. Bisher positionierte sich der BiM alleine als Rahmenvertragspartner. (maw)

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