Fußamputationen werden im DRG besser vergütet als deren Verhinderung. Und die Honorierung von Fußambulanzen in der Regelversorgung reicht hinten und vorne nicht. Die Folge sind Versorgungsprobleme.
Für Patienten mit diabetischem Fuß ist es häufig nicht einfach, eine Praxis zu finden, in der ihnen eine Behandlung angeboten wird. Das hat einen Grund, so Diabetologe Dr. Dietrich Tews.
Eigene Entscheidungsspielräume sind laut Sozialgericht Dortmund bei höher qualifizierten Tätigkeiten üblich – befreien aber noch lange nicht von der Sozialversicherungspflicht.
Modellvorhaben für Influenzaschutzimpfungen in Apotheken könnten schon bald möglich sein. Eine Regelung soll nun aus dem „Vor-Ort-Apotheken-Stärkungsgesetz“ in das Masernschutzgesetz überführt werden.