Wenn Patienten auf das Ergebnis eines Bürgertests in der Corona-Warn-App zugreifen möchten, müssen Ärzte das ermöglichen. Andernfalls gibt es kein Honorar.
Durchgangsärzte erhalten seit dem 1. Juli eine höhere Vergütung für bestimmte koordinierende Tätigkeiten bei der Bewertung von Schnitt- und Röntgenbildern.
„Aktionismus“ und „One-Man-Show“: Der AOK-Bundesverband übt harsche Kritik an der Politik von Gesundheitsminister Spahn. Die Vertragsärzte sollen wieder stärker unter den Budgetdeckel.
Versäumte COVID-Impftermine sollten unbedingt dokumentiert werden. Ansonsten stehen Praxisinhaber bei Regressforderungen im Regen. Aber können Ärzte von ihren Patienten ein Ausfallhonorar verlangen?
Das Bundesverfassungsgericht hat dem formalen Schadensbegriff im Medizinstrafrecht Absolution erteilt. Damit gilt mehr denn je, dass die ärztliche Abrechnung peinlich genau erfolgen muss.