Praxismanagement

Corona-Impfschwänzer: Vertragsärzte dürfen kein Ausfallhonorar erheben

Versäumte COVID-Impftermine sollten unbedingt dokumentiert werden. Ansonsten stehen Praxisinhaber bei Regressforderungen im Regen. Aber können Ärzte von ihren Patienten ein Ausfallhonorar verlangen?

Christoph WinnatVon Christoph Winnat Veröffentlicht:
Vereinbart aber nicht erschienen? Das passiert derzeit offenbar immer häufiger.

Vereinbart aber nicht erschienen? Das passiert derzeit offenbar immer häufiger.

© studio v-zwoelf - stock.adobe.com

Berlin. Patienten, die einem Termin zur Corona-Zweitimpfung unentschuldigt fernbleiben, sorgen für Verärgerung in den Praxen. Mit seiner Forderung nach Strafen für „Impfschwänzer“ dürfte der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach einen Nerv unter Niedergelassenen getroffen haben. Allerdings: Etwaige Strafen zu verhängen, ist Sache des Gesetzgebers. Eigeninitiativ ein Ausfallhonorar von Patienten zu verlangen, ist keine gute Idee, wie der Berliner Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht Professor Martin Stellpflug auf Nachfrage der „Ärzte Zeitung“ verdeutlicht.

Das gilt insbesondere bei Kassenpatienten, von denen Vertragsärzte überhaupt nur ausnahmsweise eine Zahlung verlangen dürfen. Tun sie es dennoch – und auch so etwas wie eine Ausfallgebühr oder ein Bußgeld würden einen solchen Verstoß gegen das Sachleistungsprinzip darstellen – verletzen sie „ihre vertragsärztlichen Pflichten“, wie es in Paragraf 18 Bundesmantelvertrag Ärzte (BMV-Ä) heißt. In der Folge, so Stellpflug, hätten sie mindestens ein disziplinarrechtliches Verfahren zu befürchten.

Spielraum nur bei PKV-Patienten

Ausnahmen vom Sachleistungsprinzip können Kassenärzte gemäß § 18 BMV-Ä nur machen,

  • wenn der Patient Kostenerstattung gewählt hat,
  • wenn er keine Versichertenkarte vorlegt,
  • wenn er ausdrücklich verlangt, auf eigene Kosten behandelt zu werden,
  • oder wenn ein IGeL-Vertrag geschlossen wurde. Alles Konstellationen, die in aller Regel nicht mit einem unentschuldigt versäumten Corona-Impftermin assoziiert sind.

Etwas anders sieht die Sache bei Privatpatienten aus, so der Berliner Medizinrechtler weiter. Um bei dieser Klientel ein Ausfallhonorar zu erheben, muss ein solches aber vorab, idealerweise schriftlich, vereinbart worden sein. Und es muss tatsächlich auch ein Schaden eingetreten sein. „Das dürfte typischerweise nur in reinen Bestellpraxen der Fall sein.“ Ansonsten sei es alltägliche Routine, dass das Wartezimmer voll ist und durch einen Terminausfall kein Leerlauf entsteht, der mit Umsatzverlust einhergeht.

Terminausfall dokumentieren!

Stellpflug weist anlässlich der sich häufenden Meldungen über Terminschwänzer aber noch auf ein weiteres aktuelles Risiko für Praxisinhaber hin: Die Krankenkassen könnten auf die Idee kommen, für verworfene Impfstoff-Chargen Regressansprüche zu erheben.

Deshalb sei es jetzt wichtig, im Rahmen der Praxisorganisation rund um die Corona-Prävention zu dokumentieren, wann welche Patienten vereinbarte Termine nicht wahrgenommen hätten und inwieweit dadurch Impfstoffverwurf entstanden sei. Stellpflug: „Nur wenn ein Vertragsarzt das konkret nachweisen kann, ist er auf der sicheren Seite.“

Lesen sie auch
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema

Berufspolitik

Abirateron-Regress: Urologen in Nordrhein berichten von bis zu 40.000 Euro

Abmahnungen schrecken Social-Media-Nutzer auf

Reels mit Musik: Die wichtigsten Regeln für Praxisteams

Das könnte Sie auch interessieren
Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

© KVNO

Schnell und sicher

Hybrid-DRG Plus: Ambulante Operationen per Mausklick abrechnen

Anzeige | Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
* Hinweis zu unseren Content-Partnern
Dieser Content Hub enthält Informationen des Unternehmens über eigene Produkte und Leistungen. Die Inhalte werden verantwortlich von den Unternehmen eingestellt und geben deren Meinung über die Eigenschaften der erläuterten Produkte und Services wieder. Für den Inhalt übernehmen die jeweiligen Unternehmen die vollständige Verantwortung.
Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Protest vor dem Bundestag: Die Aktionsgruppe „NichtGenesen“ positionierte im Juli auf dem Gelände vor dem Reichstagsgebäude Rollstühle und machte darauf aufmerksam, dass es in Deutschland über drei Millionen Menschen gebe, dievon einem Post-COVID-Syndrom oder Post-Vac betroffen sind.

© picture alliance / Panama Pictures | Christoph Hardt

Symposium in Berlin

Post-COVID: Das Rätsel für Ärzte und Forscher

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: vfa und Paul-Martini-Stiftung
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Symposiums v.l.n.r.: Professor Karl Broich (BfArM), Dr. Jürgen Malzahn (AOK-Bundesverband), Dr. Christine Mundlos (ACHSE e.V.), Hauke Gerlof (Ärzte Zeitung), Dr. Johanna Callhoff (DRFZ), Professor Christoph Schöbel (Ruhrlandklinik, Universitätsmedizin Essen), Privatdozent Dr. Christoph Kowalski (Deutsche Krebsgesellschaft), Dr. Peter Kaskel (Idorsia)

© Thomas Kierok

ICD-11: Die Zeit ist reif für die Implementierung

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Idorsia Pharmaceuticals Germany GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Eine Frau streckt ihre Zunge heraus, man sieht ihre Zähne oben.

© vladimirfloyd / stock.adobe.com

Halitosis

Was hinter Mundgeruch stecken kann