Die Kassenärztliche Vereinigungen in NRW haben für die medizinische Versorgung von Geflüchteten jetzt einen Vertrag mit dem Land geschlossen. Eine Versorgung in Vertragsarztpraxen ist nicht möglich.
Der Vertrag zwischen der KV und dem Land Berlin zur medizinischen Versorgung noch nicht registrierter Ukraine-Flüchtlinge steht. Ärzte bekommen Leistungen rückwirkend erstattet.