Nordrhein-Westfalen

Versorgung von Flüchtlingen aus der Ukraine in NRW geregelt

Die Kassenärztliche Vereinigungen in NRW haben für die medizinische Versorgung von Geflüchteten jetzt einen Vertrag mit dem Land geschlossen. Eine Versorgung in Vertragsarztpraxen ist nicht möglich.

Veröffentlicht:
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die es bis nach Deutschland geschafft haben. In Nordrhein-Westfalen ist ihre medizinische Versorgung jetzt klar geregelt.

Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die es bis nach Deutschland geschafft haben. In Nordrhein-Westfalen ist ihre medizinische Versorgung jetzt klar geregelt.

© Carsten Koall/dpa

Düsseldorf/Dortmund. In Nordrhein-Westfalen sind der Ablauf und die Vergütung von Erstuntersuchungen für Menschen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, jetzt geregelt. Die Kassenärztliche Vereinigungen Nordrhein (KVNo) und Westfalen-Lippe (KVWL) haben dazu einen Vertrag mit dem Land geschlossen, der am Dienstag in Kraft getreten ist. Er gilt zusätzlich zum Asylbewerberleistungsgesetz.

Im Mittelpunkt der Vereinbarung steht die Erstuntersuchung von Geflüchteten in den Einrichtungen zur gemeinschaftlichen Unterbringung. Sie umfasst einen Gesundheitscheck sowie die Untersuchung auf übertragbare Krankheiten und ist für die Geflüchteten freiwillig. In den Einrichtungen ist allerdings eine Untersuchung auf Tbc verpflichtend.

Leistungen werden über die KVen abgerechnet

Das Angebot gilt auch für Geflüchtete, die in Privathaushalten untergekommen sind. Sie müssen dafür in eine Einrichtung oder in besondere Anlaufstellen der Kommunen für die medizinische Versorgung von Geflüchteten gehen. Die Versorgung in Vertragsarztpraxen ist nicht möglich.

Die Ärztinnen und Ärzte können den Geflüchteten auch ein dem Alter entsprechendes Impfangebot machen. Ausgenommen ist allerdings die COVID-19-Impfung. Sie wird von den sogenannten koordinierenden COVID-Impfeinheiten in den Städten und Kreisen organisiert.

Lesen sie auch

Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte, die an der Versorgung teilnehmen wollen, müssen bei der KVNo oder der KVWL einen Teilnahmeantrag stellen. Die über den Vertrag erbrachten ärztlichen Leistungen werden über die KVen abgerechnet und vom Land vergütet. Das Honorar beträgt 20 Euro für die Erstuntersuchung, 11 Euro für Impfungen und 10 Euro für den Tbc-Ausschluss. Einmal pro Behandlungstag erhalten sie für erweiterte Hygienemaßnahmen zum Schutz vor einer Corona-Infektion 5 Euro.

KV-Chefs mit Vereinbarung zufrieden

Die an dem Vertrag teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte können in den Einrichtungen auch Geflüchtete versorgen, die über die im Vertrag geregelten Leistungen hinaus nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eine ambulante kurative Versorgung in Anspruch nehmen wollen. Dafür benötigen die Patientinnen und Patienten einen von der Einrichtung ausgestellten Krankenbehandlungsschein.

In einer gemeinsamen Mitteilung bezeichnen der KVNo-Vorsitzende Dr. Frank Bergmann und KVWL-Chef Dr. Dirk Spelmeyer die Vereinbarung als gute Nachricht für die geflüchteten Menschen. „Die Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein-Westfalen stehen bereit, um den Menschen zu helfen.“ (iss)

Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Grippeschutzimpfung: Jüngere Risikogruppen nicht vergessen

© Springer Medizin Verlag

Intens. Video-Podcast

Grippeschutzimpfung: Jüngere Risikogruppen nicht vergessen

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Herz mit aufgemalter Spritze neben Arm

© Ratana21 / shutterstock

Studie im Fokus

Herz-Kreislauf-Erkrankungen: Prävention durch Influenzaimpfung?

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Arzt im Gespräch mit Patientin

© Ground Picture / shutterstock

STIKO-Empfehlungen

Handlungsbedarf bei Grippeschutz für Chroniker

Anzeige | Viatris-Gruppe Deutschland
Pneumokokken-Impfschutz bei den Kleinsten oft unvollständig

© Olivier Le Moal - stock.adobe.com

Content Hub Impfen

Pneumokokken-Impfschutz bei den Kleinsten oft unvollständig

Anzeige | MSD Sharp & Dohme GmbH
Impfstoffe – Krankheiten vorbeugen, bevor sie entstehen

© MKC/ shutterstock

Impfungen

Impfstoffe – Krankheiten vorbeugen, bevor sie entstehen

Anzeige | MSD Sharp & Dohme GmbH
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Altersbedingter Hörverlust: Ursache ist eine Degeneration der Cochlea. Verstärkt wird der Prozess vermutlich durch Entzündungen und mikrovaskuläre Veränderungen.

© Andrey Popov / stock.adobe.com

Niedrigdosierte Gabe

ASS hilft nicht gegen Hörverlust im Alter