Weil ein Onkologe Rezepte nicht persönlich unterschrieben hatte, wollte die Kasse tausende Euro – trotz medizinisch begründeter Verordnung – zurück. So nicht, urteilte das Mainzer Sozialgericht.
Berliner Praxen müssen keine Abschläge bei dem außerordentlichen Zuschlag für die Winter-Atemwegsinfekte hinnehmen. Für das vierte Quartal 2022 reicht das zusätzliche Geld doch.
Auch in Nordrhein haben sich Krankenkassen und KV auf eine Vergütung von 15 Euro für die Corona-Impfung verständigt. KVNo-Chef Dr. Frank Bergmann fordert Einzeldosen für die Praxen.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach hat die „Revolution“ im Krankenhauswesen angekündigt. Die grundsätzlichen Probleme packt er aber gar nicht erst an, meint Gastautor Bernd Hontschik.