Wirtschaftlichkeitsprüfung
Formal rechtmäßiger Regress kann gleichwohl rechtsmissbräuchlich sein
Weil ein Onkologe Rezepte nicht persönlich unterschrieben hatte, wollte die Kasse tausende Euro – trotz medizinisch begründeter Verordnung – zurück. So nicht, urteilte das Mainzer Sozialgericht.