Ärzte dürfen Metoclopramid-Tropfen (MCP) mit einem Wirkstoffgehalt von mehr als 1 mg/ml ab sofort nicht mehr verordnen. Das gab das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bekannt.
Die neue EU-Verordnung zu mehr Transparenz bei klinischen Studien wird von der Bundesärztekammer begrüßt. Sie warnt allerdings vor einer Aufweichung des Patientenschutzes.