Klinische Studien

Verordnung passiert EU-Ministerrat

Klinische Studien in mehreren EU-Ländern werden künftig vereinfacht. Ergebnisse werden transparenter.

Veröffentlicht:

LUXEMBURG. Einheitliche Regeln für klinische Studien in den EU-Mitgliedsstaaten: Am Montag hat der EU-Ministerrat die neue Verordnung über klinische Prüfungen mit Humanarzneimitteln verabschiedet. Anfang April hatte bereits das EU-Parlament mit großer Mehrheit dafür gestimmt.

Mit der neuen Verordnung wird bei der Europäischen Arzneimittelagentur EMA ein elektronisches Studien-Portal geschaffen. Künftig müssen Arzneimittelhersteller darüber nur noch einen Antrag einreichen, um Studien in mehreren Mitgliedsstaaten zu beantragen. Bisher waren dafür Anträge in den jeweiligen Ländern nötig.

Zudem müssen die Ergebnisse ein Jahr nach Abschluss der Studie auf dem Internet-Portal veröffentlicht werden. Das soll zu mehr Transparenz führen. Bisher sei lediglich etwa die Hälfte der klinischen Studien veröffentlicht worden, sagte die zuständige Berichterstatterin und EU-Abgeordnete Glenis Willmott aus Groß-britannien. Für Laien soll es zukünftig verständliche Zusammenfassungen der Studienresultate geben.

Im Gegensatz zum ersten Entwurf wurde in die Verordnung auch aufgenommen, dass eine Ethik-Kommission klinische Prüfungen genehmigen muss.

Dem Bundesgesundheitsministerium zufolge wird die Verordnung wohl ab 2016 in Kraft treten. (jvb)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Sonderberichte zum Thema

Ist das AMNOG bereit für HIV-Innovationen?

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Gilead Sciences GmbH, Martinsried
Arzneiforschung: Von Innovationen profitieren nicht nur Patienten, sondern immer auch die Gesellschaft als Ganzes.

© HockleyMedia24 / peopleimages.com / stock.adobe.com

Nutzenbewertung

Arznei-Innovationen: Investition mit doppeltem Nutzen

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Verband der forschenden Pharma-Unternehmen (vfa)
AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

© Springer Medizin Verlag GmbH

AMNOG-Verfahren: Plädoyer für ein Update

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Roche Pharma AG, Grenzach-Wyhlen
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Für wen passt was?

Therapie mit Antidepressiva: Auf die Nebenwirkungen kommt es an

Übersichtsarbeit zu Grippeimpfstoffen

Influenza-Vakzinen im Vergleich: Nutzen und Risiken

Lesetipps
Eine MFA schaut auf den Terminkalender der Praxis.

© AndreaObzerova / Getty Images / iStockphoto

Terminservicestellen und Praxen

116117-Terminservice: Wie das Bereitstellen von TSS-Terminen reibungsloser klappt

Bei Grenzentscheidungen (z.B. kürzlich stattgehabte Operation) gelte es, Rücksprache mit der entsprechenden Fachdisziplin zu halten, betont Dr. Milani Deb-Chatterji.

© stockdevil / iStock

Eine schwierige Entscheidung

Schlaganfall: Das sind Grenzfälle der Thrombolyse