Die Beihilfe für Beamte darf sich bei Medizinprodukten grundsätzlich den Regelungen der GKV anschließen. Das ist zulässig, wenn Ausnahmen im Einzelfall möglich bleiben, wie kürzlich das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied.
In Rahmen einer erneuten Nutzenbewertung hat der Bundesausschuss seine ursprüngliche Entscheidung zu Vildagliptin bestätigt und dem Antidiabetikum keinen Zusatznutzen zuerkannt.
Ärzte verschreiben Antibiotika oftmals ohne eindeutige Diagnose, kritisiert die WHO. Jetzt hat sie einen Aktionsplan verabschiedet, mit dem Antibiotikaresistenzen bekämpft werden sollen.