Nur wenn ein Arzt dokumentieren kann, dass es ihm ohne Druck und auch mit gebotenem Zeitaufwand nicht gelungen ist, die Zustimmung von Patienten zu erlangen, kann eine Zwangsbehandlung zulässig sein. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Trotz Rückgang der Bruttowertschöpfung präsentiert blickt der Branchenverband der Pharmaunternehmen auf ein erfolgreiches Jahr zurück: Der Umsatz ist gestiegen. Und es gibt mehr Mitarbeiter.
Sind die Ausgaben für stationäre Behandlungen bald so hoch wie für Behandlungen in Arztpraxen und für Arzneimittel zusammen? Die TK-Ausgaben in Schleswig-Holstein entwickeln sich in diese Richtung.