Eigentlich müssen Krankenkassen eine Mindestrücklage von 0,2 Monatsausgaben vorhalten. Bereits 13 Kassen reißen diese Minimalvorgabe. Das spiegelt sich in teils drastischen Aufschlägen beim Zusatzbeitrag.
Die Ärztekammer (ÄKWL) und die Apothekerkammer (AKWL) in Westfalen-Lippe (ÄKWL) sind sich einig: Die öffentliche Trinkwasserversorgung in Deutschland muss ausgebaut werden.
Die geballte wissenschaftliche Kompetenz der Industrie- und Schwellenländer rät zur Förderung des Zugangs der Bevölkerungen zur Gesundheitsversorgung, zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten und zur Verbesserung der seelischen Gesundheit.