Der auf dem bundeseinheitlichen Medikationsplan aufgedruckte Datencode soll den Praxisalltag erleichtern und Fehlerquellen ausschließen. Voraussetzung dafür ist ein geeigneter Codescanner.
Steuerpflichtige können außergewöhnliche Belastungen künftig oft weitergehend steuermindernd geltend machen als bisher. Grund ist ein Urteil des Bundesfinanzhofes.