Der Bundestag hat den Weg frei gemacht für mehr Digitalisierung im Gesundheitswesen. Das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ ermöglicht es Ärzten, Apps auf Kassenkosten zu verordnen – doch nicht nur das.
Medizinrechtler Jörg Heynemann erklärt, wie Ärzte Patienten unterstützen können, ohne gleich Probleme mit dem Versicherer oder Klinikträger zu bekommen.
Die Koalition will Tempo machen, damit das Gesundheitswesen digitaler wird – und heute das „Digitale-Versorgung-Gesetz“ verabschieden. BÄK-Chef Reinhardt mahnt sensible Punkte im Gesetzestext an.
Wenn ein Patient nach langer Zeit wegen eines Infekts mal wieder in der Praxis aufschlägt, sollte klar sein: Er gilt dann als Neupatient, was gut für die Vergütung ist. Ab wann ist das so?
Wenn eine Terminservicestelle einem Patient binnen vier Wochen keinen Termin gibt, darf er für fachärztliche Untersuchungen ins Krankenhaus. Doch Klinikärzte befürchten, dass dies Kliniken überlastet.
Patienten sollten stärker in die Debatte zur Überversorgung eingebunden werden. Darin waren sich Fachleute bei einer Veranstaltung der Bertelsmann Stiftung einig.
Die Therapieerleichterung sowie die Verbesserung der Lebensqualität sehen Wissenschaftler als zwei Erfolgsfaktoren innovativer Diabetes-Medizintechnologie bei Jugendlichen an.
„Klinik für Diabetespatienten geeignet“ – dieses Siegel darf eine Potsdamer Klinik tragen. Dort sind alle Prozesse speziell auf Patienten mit Diabetes abgestimmt – auch in Komorbidität.