Das Bundessozialgericht hat eine Klage von Laborärzten gegen Honorarmodalitäten im Rahmen der Hausarztzentrierten Versorgung in Baden-Württemberg abgewiesen.
Im Honorarbescheid für das Quartal 3/19 gibt es in Baden-Württemberg erstmals einen Abzug für Ärzte, deren Praxis noch nicht an die TI angeschlossen ist. Der Mediverbund ruft Betroffene auf, sich zu wehren.