Baden-Württemberg
Neuer Fallwert für Kliniken seit Februar
Stuttgart. Seit Anfang Februar gilt in Baden-Württemberg bei der Abrechnung von Krankenhausleistungen ein neuer Landesbasisfallwert. Er wurde zum Monatsanfang um 3,77 Prozent auf 3672,40 Euro erhöht (2019: 3539,12 Euro.
Die Baden-Württembergische Krankenhausgesellschaft (BWKG) und die Landesverbände der Krankenkassen haben sich bereits im vergangenen Dezember auf Arbeitsebene auf den Landesbasisfallwert für das 2020 geeinigt, berichtet Matthias Einwag, Hauptgeschäftsführer der BWKG. Die Einigung sei mittlerweile auch vom Landessozialministerium genehmigt worden und ist seit dem 1. Februar in Kraft, so Einwag.
Planungssicherheit für die Kliniken
Mit dem Prozedere zeigte sich der Hauptgeschäftsführer zufrieden, mit dem Ergebnis nur teilweise. Durch die zeitige Einigung habe man den Kliniken Planungssicherheit geben können. Einwag lobte die „gute Verhandlungskultur“ mit den Kassen, so dass man ohne Schiedsstelle ausgekommen sei.
Das Resultat indes sei für die Kliniken nur „akzeptabel“. Nach wie vor würden die überdurchschnittlichen Personalkosten – die Pflege ausgenommen – nicht voll finanziert. Denn die gesetzlichen Regelungen zur Krankenhausfinanzierung „sind ‚blind‘ für das hohe Lohn- und Preisniveau im Südwesten“, sagte Einwag der „Ärzte Zeitung“.
Case-Mix-Volumen sank im Südwesten am stärksten
Von den Kassen flössen mehr als neun Milliarden Euro an die Krankenhäuser im Südwesten, sagte dagegen Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Wer in Baden-Württemberg ins Krankenhaus kommt, ist bestens versorgt“, so sein Fazit.
Zum Vergleich: Im Vorjahr stiegen nach Angaben des AOK-Bundesverbands die Erlöse der Krankenhäuser mit 3,55 Prozent im Land Berlin am stärksten. Am geringsten fiel der Zuwachs im Vorjahr mit 1,48 Prozent in Baden-Württemberg aus.
Dort ist das Case-Mix-Volumen mit 1,18 Prozent im Ländervergleich am stärksten gesunken (Bundesschnitt: minus 0,19 Prozent). Im Bundesschnitt sind die Erlöse im Vorjahr um 2,35 Prozent gewachsen.
Die bisher bekannten Landesbasisfallwerte für das laufende Jahr schwanken zwischen 3660 Euro (Bayern) und 3786 Euro (Rheinland-Pfalz). (fst)