Das Urteil gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Uniklinikums Mannheim ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof konnte abschließend keine Rechtsfehler erkennen.
Für Ungeimpfte kann es in Baden-Württemberg bald ungemütlicher werden. Weil dann die Corona-Warnstufe erreicht wird, müssen sie vielerorts PCR-Tests vorweisen.
Nachlässiger Umgang mit Hygienevorschriften hat einem ehemaligen Geschäftsführer des Klinikums Mannheim eine Vorstrafe eingebracht. Der BGH verwarf nun das Rechtsmittel des Angeklagten.