Von Hochwasser betroffene Ärzte konnen auf Hilfe von KVen und Kammern zählen. In mehreren Bundesländern werden Gelder bereitgestellt. In Sachsen-Anhalt will die KV eine Soforthilfe bis zu 5000 Euro pro Praxis gewähren (ein formloser Antrag an den KVSA-Vorstand genügt).