Vermeidbare Todesfälle im Krankenhaus, nosokomiale Infektionen, unerwünschte Ereignisse im Arzneimittelbereich, Abschottung der Sektoren: Ein Gutachten plädiert für einen Paradigmenwechsel in der Qualitätssicherung.
Der Gesetzgeber will mit dem Versorgungsstärkungsgesetz die Bedarfsplanung verschärfen. Die bekannte Kann-Regelung für Praxisaufkäufe in überversorgten Regionen wird zur Soll- Regelung. Damit kann der Zulassungsausschuss aber längst nicht jede Nachbesetzung ablehnen.
Seit mehr als einem Jahr fehlen im Süden Brandenburgs Augenärzte. Bei der Suche arbeiten Kommunen, Kassenärztliche Vereinigung und Landkreis Hand in Hand - doch bislang ohne Erfolg.
Nach einem Streit über die Interpretation der Versorgungslage in Hamburg hat die Landeskonferenz nun eine Einigung erzielt. Politik und Kassen sind zufrieden.
Politiker sehen bei der verschärften Bedarfsplanung die KVen nun in der Pflicht, verantwortungsvoll Praxisaufkäufe zu tätigen und Fehlbesetzungen auszubessern.