Direkt zum Inhaltsbereich

Praxisaufkauf

Ganz bewusst nur eine Soll-Regelung

Politiker sehen bei der verschärften Bedarfsplanung die KVen nun in der Pflicht, verantwortungsvoll Praxisaufkäufe zu tätigen und Fehlbesetzungen auszubessern.

Veröffentlicht:

BERLIN. Bei der Frage, ob ein Praxissitz in einer überversorgten Region von der KV aufgekauft werden soll oder nicht, werden die Zulassungsgremien in Zukunft mehr Entscheidungsfreude zeigen müssen.

Denn man habe mit dem Versorgungsstärkungsgesetz auch deshalb aus der bisherigen Kann- eine Soll-Regelung gemacht, weil die KVen und Zulassungsgremien in der Bedarfsplanung versagt hätten, sagte Bundestagsabgeordnete Sabine Dittmar (SPD) auf einer Zi-Tagung in Berlin sehr deutlich.

"Wir haben noch kein Muss daraus gemacht", so Dittmar weiter. Allerdings sollten die Zulassungsgremien und gerade die darin vertretenen KV-Mitglieder verantwortungsvoll mit ihrer Aufgabe umgehen. Sie sollten laut Dittmar, die selbst vor ihrem Mandat als Landärztin in Bayern tätig war, genau darauf schauen, ob ein Überbedarf oder vielleicht eine Fehlbesetzung vorliege.

Für Letzteres nannte sie das Beispiel eines frei werdenden internistischen Arztsitzes. Wenn sich ein Rheumatologe auf diesen internistischen Sitz bewerbe, sollte er ihn wegen der ohnehin prekären Versorgungslage in der Rheumatologie auch bekommen. Bewerbe sich ein Kardiologe, sollte der Sitz aber eben nicht vergeben werden.

Warnung vor Panikmache

Bundestagsabgeordnete Karin Maag (CDU/CSU) mahnte zudem vor zu großer Panikmache von KV-Seite. Die Frage nach dem Praxisaufkauf stelle sich immer nur dann, wenn ein Arzt in Ruhestand gehe. Die KVen müssten nicht anfangen, in überversorgten Gebieten Ärzten Praxissitze wegzukaufen.

Außerdem verwies sie ausdrücklich auf die Regelung in dem Gesetz, dass Ärzte einen Kooperationspartner einstellen könnten. Sei dieser drei Jahre in der Praxis beschäftigt - allerdings auf dem hälftigen Sitz des abgebenden Arztes - dürfe er anschließend den Kassensitz weiterführen. (reh)

Lesen Sie dazu auch: Kassenarztsitz: Wann kann der Zulassungsausschuss stilllegen?

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Mit unserem kostenloses Login erhalten Ärztinnen und Ärzte, Medizinstudierende sowie Fachkräfte im Gesundheitswesen vollen Zugriff auf unsere medizinischen und praxisrelevanten Inhalte.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Leserumfrage

Umfrage zur E-Patientenakte: Alltag statt Aufbruch

Lesetipps
Eine ältere Frau schaut traurig aus dem Fenster

© terovesalainen / stock.adobe.com

Empfehlungen für die Therapie

So holen Sie Ihre Patienten aus der Post-Stroke-Depression

anatomisches Herz

© abhijith3747 / stock.adobe.com

Empfehlungen im Überblick

ESC-Leitlinie Herzinsuffizienz: Das sind 7 wichtige Änderungen

Beim DEGAM-Kongress machten Teilnehmer ein Selfie.

© Rolf Schulten

Kompakt informiert

DEGAM-Kongress: Unsere Beiträge im Überblick