Das Fehlzeitenmanagement zur Reduktion von Personalausfällen in der Belegschaft - und damit zur Erhöhung der Präsenz im Job - stellt Unternehmen aller Branchen und Größen vor große Herausforderungen.
Arbeiten im Park, auf dem Sofa oder einfach mal früher nach Hause gehen und sich später wieder einschalten - die dank moderner Kommunikationsmittel mögliche Flexibilität wird in der Arbeitswelt gefeiert. Doch es zeigen sich mehr und mehr Kehrseiten.
Erkrankungen aufgrund vergifteter Kabinenluft im Flugzeug können bei Flugbegleitern als Arbeitsunfälle eingestuft werden. Darauf weist das Sozialgericht (SG) Berlin hin (Az.: S 68 U 637/13).