Direkt zum Inhaltsbereich

Arbeitsunfall

Gericht mahnt zu umfassender Prüfung

Veröffentlicht:

BERLIN. Erkrankungen aufgrund vergifteter Kabinenluft im Flugzeug können bei Flugbegleitern als Arbeitsunfälle eingestuft werden. Darauf weist das Sozialgericht (SG) Berlin hin (Az.: S 68 U 637/13).

Für eine Anerkennung als Berufs- oder zumindest "Wie-Berufskrankheit" sei es dagegen nötig, eine dauerhafte Belastung zu beweisen.

Dies war im konkretem Fall einem Steward nicht gelungen, da er nur einen einzigen "fume event", bei dem ein wohl durch das Nervengift TCP und Öldämpfe verursachter miefiger, beißender Geruch in der Kabine bemerkbar war, als Ursache für seine Polyneuropathie angegeben hatte. Bei einem einmaligen Ereignis, so das SG, sei es aber "naheliegend, auch zu prüfen", ob das Ereignis nicht als Arbeitsunfall zu bewerten ist. (juk)

Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen
Lesetipps
Ein Mann liegt im Bett und schaut auf sein Handy.

© Andrii Lysenko / Stock.adobe.com

Insomnie

Wie sich schlechter Schlaf auf Schmerzen auswirkt