Eine Berufsgenossenschaft muss Blasenkrebs in bestimmten Konstellationen als Berufskrankheit anerkennen. Das gilt auch, wenn der betroffene, ehemalige Arbeitnehmer Raucher ist, so das Hessische Landessozialgericht.
Die meisten Arbeitnehmer sind mit ihrer jetzigen Berufssituation zufrieden. Stress gibt es trotzdem, vor allem wegen Vorgesetzten, Kollegen - und Lärm.