Für eine Sonderbedarfszulassung müssen die Zulassungsgremien den Einzugsbereich der betroffenen Praxis genau prüfen, so das Landessozialgericht in Potsdam.
Im Gesundheitsausschuss lässt Ministerin Britta Müller erkennen, wie sie sich den Umbau der Krankenhauslandschaft vorstellt. Alle Häuser sollen als Standorte der regionalen Gesundheitsversorgung erhalten bleiben.