Krankenkassen wollen häufig Auskünfte über Patienten. Nicht immer müssen Ärzte Auskunft geben. Will die Kasse etwa Informationen zu Arbeitsunfähigkeit oder Reha-Maßnahmen, dürfen Praxischefs durchaus die Auskunft verweigern, wenn der Patient sie nicht von der Schweigepflicht entbunden hat.