Ob Ärzte gegen unwahre Behauptungen in Bewertungsportalen im Internet vorgehen können, bleibt einen weiteren Monat offen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Dienstag in einem solchen Streit verhandelt.
Mit der Ausgabe 2014 ihres Arzneimittelverzeichnisses hat die RoteListe Service GmbH ihren Webauftritt überarbeitet. Informationen zu rund 23.000 Medikamenten sind in dem Standardwerk enthalten.
Wenn eine Gemeinschaftspraxis bröckelt, kann es auch in Sachen Internet-Domain zum Streit kommen: Ein ausscheidender Partner könnte die Webadresse der Praxis für sich beanspruchen und daraus Vorteile ziehen. Ob er das überhaupt darf, erklärt unser Gastautor.
Selbst für viele Ärzte ist Facebook längst Teil des Alltags. Doch dort werden sie auch von Patienten konsultiert. Und das kann heikel werden, wie der Fall einer 15-jährigen Schülerin zeigt. Denn damit wird etwas in die virtuelle Welt verlegt, was dort schlecht gedeiht.
Apple wagt den Vorstoß in das Geschäftsfeld Gesundheit. Die App HealthKit soll Informationen von Fitness-Trackern, aber auch von medizinischen Geräten sammeln und auswerten.