Bewertungsportale

Arzt klagt auf Auskunft

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KARLSRUHE. Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Dienstag über den Auskunftsanspruch gegen ein Internet-Portal bei anonymen Bewertungen.

Ein Arzt verlangt von einem Bewertungsportal mit Sitz in Hessen Auskunft über den Verfasser eines anonymen Kommentars mit negativer Bewertung. Im Schutz der Anonymität dürften keine verleumderischen Behauptungen aufgestellt werden, erklärte Rechtsanwalt Matthias Siegmann, der den klagenden Arzt vertritt, im Vorfeld.

Der Entscheidung des BGH wird eine grundsätzliche Bedeutung zugemessen. Nicht nur die Leistung von Ärzten lässt sich auf solchen Online-Portalen bewerten, sondern auch die von Lehrern, Handwerkern und anderen Berufsgruppen. Auch Produkte werden online beurteilt. (dpa)

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Kommentare
Gerhard Leinz 03.06.201407:25 Uhr

Berechtigung muss geprüft werden können.

Wenn eine Bewertung im Internet auftaucht kann man durchaus fragen: War das überhaupt ein Pat. des Arztes der bewertet wird ?? Und ist es möglich, das ein Mensch mehrere postive oder negative Bewertungen im Internet hintereinander plaziert, beim gleichen Portal?
Ich meine, die Bewertungsportale machen nur Sinn, wenn die Portale Bewertungen durch Nichtpat. ausschießen können und mehrere Bewertungen eines Bewertenden verhindern. Nur So sind Manipulationen zu vermeiden in postive und negative Richtung zu verhindern.

Gerhard Leinz

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