Bewertungsportale

Entscheidung des BGH auf Juli vertagt

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Ob Ärzte gegen unwahre Behauptungen in Bewertungsportalen im Internet vorgehen können, bleibt einen weiteren Monat offen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am Dienstag in einem solchen Streit verhandelt.

Ein niedergelassener Arzt aus dem Raum Stuttgart hatte im November 2011 im Bewertungsportal Sanego unwahre Behauptungen über sich entdeckt. Ein gutes halbes Jahr später hatte derselbe Nutzer erneut unwahre Tatsachen über ihn auf dem Portal verbreitet. Der Portalbetreiber löschte die Angaben, der Nutzer stellte sie aber neu ein.

Landgericht und Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hatten Sanego zur Herausgabe der Nutzerdaten verurteilt, damit der Arzt direkt gegen ihn vorgehen kann. Der BGH will sein Urteil nun am 1. Juli verkünden. (mwo)

Az.: VI ZR 345/13

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Kommentare
Gerhard Leinz 03.06.201416:17 Uhr

Manipulationen ausschließen!

Wenn eine Bewertung im Internet auftaucht kann man durchaus fragen: War das überhaupt ein Pat. des Arztes der bewertet wird ?? Und ist es möglich, das ein Mensch mehrere postive oder negative Bewertungen im Internet hintereinander plaziert, beim gleichen Portal?
Ich meine, die Bewertungsportale machen nur Sinn, wenn die Portale Bewertungen durch Nichtpat. ausschießen können und mehrere Bewertungen eines Bewertenden verhindern. Nur So sind Manipulationen in postive und negative Richtung zu vermeiden.

Gerhard Leinz

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