Bei der Übermittlung medizinischer Daten und bei IT-Anwendungen für Patienten agiert Deutschland europaweit im unteren Drittel. Dass sich das mit dem E-Health-Gesetz ändert, erscheint zweifelhaft. Aber seitens der Patienten steigt der Druck.
1,3 Millionen Euro muss die Debeka zahlen, weil im Vertrieb der Datenschutz nicht immer beachtet wurde. Die Staatsanwaltschaft ermittelt weiter gegen einzelne Mitarbeiter des Unternehmens.
Wer sich auf die Änderungen in der Abrechnungssystematik vorbereiten will, wird im Web bei der KBV fündig. Dabei ergeben sich für manche überraschende Erkenntnisse.
Auf Standardbriefe gehört ab sofort eine 62-Cent-Briefmarke. Beim Versand von Arztbriefen bekommen Ärzte dennoch vorerst weiterhin nur 55 Cent. Doch es gibt Alternativen zum Postversand.