Abrechnung

EBM-Änderungen jetzt online abrufbar

Wer sich auf die Änderungen in der Abrechnungssystematik vorbereiten will, wird im Web bei der KBV fündig. Dabei ergeben sich für manche überraschende Erkenntnisse.

Veröffentlicht:

BERLIN. Zum 1. Januar 2015 stehen einige wichtige Änderungen im EBM an, unter anderem die neuen Leistungen für speziell qualifizierte Medizinische Fachangestellte, die Nichtärztlichen Praxisassistentinnen (NäPA). Auch für Kinderärzte gibt es einen neuen Zuschlag - zur Stärkung der sozialpädiatrischen Versorgung.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Abrechnung der neuen Leistungen? Welche Ausschlüsse gelten? Wie hoch ist das Honorar unter dem erhöhten Orientierungswert? Ist alles im Quartalsupdate der Praxis-EDV korrekt umgesetzt? Wer sich in Ruhe auf die neuen Anforderungen vorbereiten und diese Fragen beantworten will, kann bereits vor dem Jahreswechsel im Internet bei der KBV nachschlagen und die allgemeinen Informationen aus den Medien mit der Originalquelle abgleichen.

Der EBM im HTML-Format, in der Version, die ab dem 1. Januar gilt, ist kurz vor Weihnachten eingestellt worden und nun online abrufbar.

Komplexes Honorarsystem

Nur der ab 1. Januar explizit aufgeführte persönliche Arzt-Patienten-Kontakt als obligater Leistungsinhalt des geriatrischen Basisassessments ist noch nicht eingepflegt. Den entsprechenden Beschluss hat der Bewertungsausschuss allerdings auch erst am 17. Dezember gefasst.

Aber auch die jüngsten Beschlüsse des Bewertungsausschusses, etwa zum Wegfall der Vertreterpauschale für Hausärzte, sind seit dem 29. Dezember online abrufbar, unter anderem auf der Website des Instituts des Bewertungsausschusses.

Übrigens: So ein Blick in den EBM kann durchaus den Blick weiten auf die Komplexität des Honorarsystems: Allein die Präambel mit den Abrechnungsvoraussetzungen für die neuen Delegationsleistungen umfasst etwa 1,5 eng beschriebene DIN-A4-Seiten, also fast eine halbe Zeitungsseite in der "Ärzte Zeitung".

Die Journalisten haben also genug zu schreiben - aber Ärzte, die die neuen Regeln zunächst einmal verstehen wollen, müssen ziemlich dicke Bretter bohren. Eine Entbürokratisierung des ärztlichen Alltags sieht anders aus. (ger)

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Kommentare
Dr. Thomas Georg Schätzler 02.01.201512:07 Uhr

"Kabarettistische Bundesvereinigung" (KBV) zum Kranklachen ?!

Da gibt es jetzt einen wunderschönen EBM-Browser der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) in Magenta-Rot - internet-fähig als App für Apple, Windows, etc. vielleicht sogar mit GPS?

Was der alternativlos-verpeilten KBV leider abgeht, ist ihr i n t e r n e s GPS-Orientierungssystem:
[Zitat Anfang] (GOP) 40120 Transport von Briefen bis 20 g oder Telefax
Beschreibung
Kostenpauschale für die Versendung bzw. den Transport von Briefen und/oder schriftlichen Unterlagen bis 20 g (z. B. im Postdienst Standardbrief) oder für die Übermittlung eines Telefax
Anmerkung
Kosten für die Versendung, den Transport bzw. die Übermittlung laboratoriumsdiagnostischer, histologischer, zytologischer, zytogenetischer oder molekulargenetischer Untersuchungsergebnisse können für die Fälle nicht berechnet werden, in denen die Kostenpauschale nach der Nr. 40100 abgerechnet worden ist.
Berichtspflicht
Nein
Ausschluss der Berechnungsfähigkeit der Pauschale für die fachärztliche Grundversorgung
Nein
Bewertung
Gesamt (€) 0,55 [Zitat Ende].

Der hoffnungslos verschnarchten KBV ins Stammbuch: Das ist nicht die erste (60 ct) sondern bereits die zweite Post-Gebühren-Erhöhung (63 ct), die Sie zu Lasten aller Vertragsärzte "vergessen" haben! Dieses Systemversagen kann auch kein vermeintlich flotter Internet-Auftritt oder eine pseudo-progressive Öffentlichkeits-Performance kaschieren.

Mf+kG, Dr. med. Thomas G. Schätzler, FAfAM Dortmund

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