Die Gesellschaft zur Förderung der Impfmedizin (GZIM) und IT-Sicherheitsexperte Martin Tschirsich haben Anforderungen an den digitalen Impfnachweis formuliert. Wichtig sei die Anbindung an die Praxen.
Der Einsatz von Telemedizin im Versorgungsalltag hat offenbar auch seine Grenzen. Wie ein Beispiel zeigt, treffen arbeits- und umweltmedizinische Videosprechstunden nicht unbedingt den Nerv der Zeit.
Die Arzneimittelinitiative ARMIN kämpft nicht nur mit der schwierigen Integration des Medikationsmanagements in die Telematik-Infrastruktur. Auch die Weiterführung nach April 2022 steht auf dem Spiel.