Seit einem EuGH-Urteil müssen Ärztinnen und Ärzte Kopien ihrer Patientenakte kostenfrei erstellen – jedenfalls beim ersten Mal. Da soll jetzt auch Gesetz werden. Einer geht noch weiter und fordert: Praxen soll die E-Patientenakte ausdrucken.
Erleichterung für Praxen: KBV und GKV-Spitzenverband haben sich darauf geeinigt, dass wie bei Erwachsenen auch die Kinderkrankschreibung per Video- oder Telefonkontakt dauerhaft möglich ist. Es gibt aber zwei Sonder-Regelungen.
Die Techniker Krankenkasse sieht bei der Umsetzung Digitaler Gesundheitsanwendungen Optimierungsbedarf. Zwei Drittel der Apps hätten ihre Wirksamkeit bislang nicht nachweisen können.
Ältere Menschen nutzen das E-Rezept in Mecklenburg-Vorpommern sogar häufiger als alle anderen Altersgruppen. Pädiater setzen es selten ein. Die AOK Nordost nennt in ihrer Analyse den Grund.
Apps auf Rezept können seit 2020 in Deutschland verordnet werden. Die Kasse zahlt. Die Nachfrage für die Gesundheits-Apps hält sich aber noch in Grenzen – auch in Baden-Württemberg.