Jena will eine Smart City werden und richtet deshalb im Stadtteil Lobeda einen Telemedizinraum ein. Dort können zunächst Mieter bestimmter Wohnungen auch hausärztliche Videosprechstunden in Anspruch nehmen.
Wer darf wann Einblick in die elektronische Patientenakte haben, wer darf sie löschen? Bundesdatenschutzbeauftragte Professorin Louisa Specht-Riemenschneider muss bei der ePA an vielen Stellen genau hinsehen. Im „ÄrzteTag“-Podcast erläutert sie, wo die größten Probleme liegen.
Ärztinnen und Ärzte beurteilen die Nutzbarkeit der elektronischen Patientenakte (ePA) jetzt besser, sagt eine KBV-Befragung aus. Zu Beginn des bundesweiten Rollouts explodierte die Zahl der zugreifenden Einrichtungen.