Arbeiten von Handwerkern in Haus und Garten werden grundsätzlich steuerlich gefördert. Die Förderung umfasst auch Arbeiten, mit denen neue Werte geschaffen werden, wie etwa die Neuanlage eines Gartens, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem nun veröffentlichten Grundsatzurteil entschieden hat.