Handwerker senken die Steuerlast

MÜNCHEN (mwo). Arbeiten von Handwerkern in Haus und Garten werden grundsätzlich steuerlich gefördert.

Veröffentlicht:

Die Förderung umfasst auch Arbeiten, mit denen neue Werte geschaffen werden, wie etwa die Neuanlage eines Gartens, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit einem nun veröffentlichten Grundsatzurteil entschieden hat.

Um Schwarzarbeit einzudämmen und die Wirtschaft zu fördern, sind Ausgaben für "haushaltsnahe Dienstleistungen" sowie "für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen" steuerlich begünstigt.

20 Prozent der in der Rechnung ausgewiesenen Arbeitskosten, bei den haushaltsnahen Dienstleistungen inzwischen höchstens 4000 Euro, bei den Handwerkerleistungen höchstens 1200 Euro, werden direkt von der Steuerschuld abgezogen.

Arbeiten im "räumlichen Bereich" gefördert

Die Finanzverwaltung ging bislang davon aus, dass die Förderung von Handwerkerleistungen danach keine Arbeiten umfasst, mit denen "etwas Neues geschaffen" wird.

Im Streitfall hatte das klagende Ehepaar den Garten komplett neu anlegen lassen, was auch den Bau einer Stützmauer erforderte. Dem BFH war die bisherige Auslegung der Finanzämter zu eng.

Der Gesetzgeber habe letztlich nur Neubauten ausschließen wollen. Gefördert würden dagegen alle Handwerkerleistungen, die "im räumlichen Bereich eines vorhandenen Haushalts erbracht werden". Dazu gehöre auch der zum Grundstück gehörende Garten.

Az.: VI R 61/10

Schlagworte:
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Das war der Tag: Der tägliche Nachrichtenüberblick mit den neuesten Infos aus Gesundheitspolitik, Medizin, Beruf und Praxis-/Klinikalltag.

Eil-Meldungen: Erhalten Sie die wichtigsten Nachrichten direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Vor Entscheid in der Länderkammer

Streit um Pflegepersonaleinsatz in Kliniken vor der Einigung

Lesetipps
Schwere Infektionen mit Antibiotika richtig behandeln: Behandlungsmythen, die so nicht stimmen.

© bukhta79 / stock.adobe.com

Richtig handeln bei Infektionen

Drei Mythen bei der Antibiotika-Therapie