Keine nachhaltige Problemlösung erkennt die Krankenhausgesellschaft Schleswig-Holstein (KGSH) in den Eckpunkten der Bund-Länderkommission zur Krankenhausfinanzierung.
Wenn Verträge fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthalten, können sie auch Jahre später noch widerrufen werden. Ein starker Hebel für Verbraucher, die einen Ausweg aus unliebsam gewordenen Anlagen suchen.
Der Verband der Privaten Krankenversicherer warnt vor Anrufern, die angeblich im Namen des Verbandes zum Telefonhörer greifen und Privatversicherte nach persönlichen Daten fragen. Oder ihnen windige Angebote unterbreiten.